Allgemeine Geschäftsbedingungen der
MV AUDIO
Bernd Seichter | Marcus Scharff GbR
Am Bahnhof 4 (Funkhaus Plate)
19086 Plate

§ 1 Geltungsbereich
Alle Leistungen der MV AUDIO Bernd Seichter / Marcus Scharff GbR, nachfolgend MV AUDIO genannt, erfolgen auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit MV AUDIO geschlossener Verträge sind bzw. werden.

§ 2 Angebote Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle Angebote freibleibend.

§ 3 Urheberrechte
1. MV AUDIO behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Sämtliche Produktionen von MV AUDIO und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen dürfen zu anderen als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken, nicht genutzt werden. Insbesondere dürfen Produktionen von MV AUDIO sowie die jeweiligen Produktionsunterlagen keinesfalls unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Eine nichtvereinbarte Nutzung
der Produktion und Produktionsunterlagen von MV AUDIO darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MV AUDIO nicht vorgenommen werden.
3. Nutzungs- und Verwertungsrechte werden höchstens für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erstausstrahlung bzw. Erstnutzung eingeräumt.
4. Das Urheberrecht sowie alle nicht zur Nutzung eingeräumten Verwertungsrechte verbleiben bei MV AUDIO.
5. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von MV AUDIO bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
6. Nutzungsrechte werden erst durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Begleichung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 4 Leistungserbringung
1. Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten nur solche Leistungen als vereinbart, die im schriftlichen Vertrag aufgeführt sind.
2. MV AUDIO ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Auftraggeber zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.

§ 5 Leistungszeit
1. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von MV AUDIO ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat MV AUDIO nicht zu vertreten und verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Verhinderung.
3. Bei Zahlungsverzug oder Eintreten einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluss, ist MV AUDIO berechtigt, die weitere Auftragsbearbeitung einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.

§ 6 Abnahme, Mängelanzeige
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von MV AUDIO binnen fünf Arbeitstagen nach Auslieferung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Auftraggeber die erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung als Abnahme.
2. Die Haftung von MV AUDIO für Mängel ist ausgeschlossen, soweit diese offenkundig sind und nicht binnen der Frist des § 6 Abs. 1 gegenüber MV AUDIO schriftlich gerügt wurden.
3. Der Auftraggeber hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang oder dem bereits genehmigten Konzept abweichen, den entstehenden Kostenaufwand vollständig zu übernehmen.

§ 7 Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen MV AUDIO Preisliste oder dem im letzten Angebot vor Auftragserteilung genannten Preis oder dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis.
2. Alle Leistungen/ Auslagen von MV AUDIO werden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
3. Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sofern in der Rechnung keine anderen Zahlungsmodalitäten genannt werden.
4. Wird innerhalb dieser Frist nicht geleistet, sind mit Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen, zumindest Zinsen in banküblicher Höhe. sowie der Ersatz von Mahnkosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat MV AUDIO unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
2. Etwaige vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Daten sind an MV AUDIO in weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit MV AUDIO abzustimmen sind.
3. Die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitzustellenden Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung, Verwertung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an MV AUDIO berechtigt zu sein und räumt MV AUDIO das Recht zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Daten für die Vertragslaufzeit ein. Der Auftraggeber hält MV AUDIO von allen Ansprüchen frei, die durch die widerrechtliche Weitergabe der Daten an MV AUDIO entstehen und gegenüber der MV AUDIO geltend gemacht werden.

§ 9 Vertraulichkeit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 10 Haftung
1. Die Haftung von MV AUDIO für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.
3. MV AUDIO haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nichtabnahme eines Produktes oder Auftrages resultieren.
4. Im Verhältnis zum Auftraggeber haftet MV AUDIO nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der vom Auftraggeber veranlasste Inhalt der von MV AUDIO zu erbringenden Leistungen gegen Recht und Gesetz oder die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere auch für wettbewerbsrechtliche Verstöße. Der Auftraggeber hält MV AUDIO insoweit von allen Ansprüchen
Dritter frei. 5. Liefert der Auftraggeber Gemapflichtige Musik an und ist es sein ausdrücklicher
Wunsch diese zur Produktion zu verwenden, gewährleistet er, dass er zur Ausstrahlung dieser berechtigt ist, insbesondere dass er Inhaber aller dazu notwendigen Urheber-, Marken-, Namens-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte ist. Der Auftraggeber ist alleinig dafür verantwortlich und hält MV AUDIO von allen Ansprüchen frei, die durch die widerrechtliche Veröffentlichung entstehen und gegenüber MV AUDIO geltend gemacht werden.

§ 11 Aufbewahrung der Audioproduktion
MV AUDIO ist nicht verpflichtet, Audioproduktionen nebst Daten und/oder Unterlagen etc. aufzubewahren. MV AUDIO ist berechtigt, nach Erfüllung des Produktionsauftrages sämtliches Material zu vernichten.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
2. Die Nichtigkeit/ Unwirksamkeit oder Regelungslücken einzelner vertraglicher Bestimmungen berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im o. g. Falle sind die Parteien verpflichtet diese durch wirksame zu ersetzen/ ergänzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Die mit MV AUDIO geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Erfüllungsort/ Gerichtsstand ist der Sitz von MV AUDIO.

   
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